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BEG Bundesförderung Effiziente Gebäude 2026 (DE)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Eigentümer und Unternehmen bei der energetischen Sanierung und dem Neubau. Über KfW und BAFA werden Zuschüsse und Kredite für Heizungsanlagen, Wärmedämmung und Anlagentechnik gewährt.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderprogramm der Bundesregierung zur Erreichung der Klimaschutzziele im Gebäudesektor. Sie bündelt verschiedene Einzel­programme für Neubau und Sanierung und ist seit 2021 in Kraft. Für das Jahr 2026 gelten die Konditionen der überarbeiteten BEG-Richtlinie, die insbesondere die Heizungsförderung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) stark gewichtet. Fachbetriebe der Gebäudetechnik, TGA und SHK sind als ausführende Handwerksbetriebe direkt in den Antragsprozess eingebunden.

Antragsberechtigt sind Privateigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Wohnungsunternehmen, Kommunen sowie gewerbliche Unternehmen. Für die Heizungsförderung (Modul BEG EM – Einzelmaßnahmen) können Zuschüsse über das BAFA beantragt werden. Kredite für umfassendere Sanierungsvorhaben (Effizienzhaus-Standard) werden über die KfW abgewickelt. Voraussetzung ist stets die Einbindung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten (EEE), der auf der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelistet ist.

Förderhöhe und Konditionen: Bei der Heizungsförderung beträgt der Basis­zuschuss 30 %. Hinzu kommen ein Klima-Geschwindigkeits­bonus von 20 % (bei Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicher­heizung vor dem 31.12.2028) sowie ein Einkommensbonus von 30 % für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushalts­einkommen bis 40.000 € jährlich. Die maximale Förderquote beträgt damit 70 %, gedeckelt auf 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit für die erste Wohneinheit. Förderfähig sind u. a. Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermieanlagen, Brennstoffzellen­heizungen sowie Wärme­pumpen-Hybridheizungen.

Antragstellung: Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme beim BAFA (Einzelmaßnahmen/Zuschüsse) oder über einen KfW-Finanzierungspartner (Kredit) gestellt werden. Der Antrag erfolgt online über das jeweilige Kundenportal. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids darf mit der Maßnahme begonnen werden. SHK- und TGA-Betriebe sollten ihre Kunden frühzeitig über die Notwendigkeit einer vorherigen Antragstellung informieren und bei der Zusammenstellung der technischen Unterlagen (Produktdatenblätter, Hydraulik­schema, Primärenergiefaktor) unterstützen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Einreichung des Verwendungsnachweises inkl. Rechnung und Inbetriebnahme­bestätigung.

Hinweis: Dieser Beitrag ist kein Ersatz für rechtliche oder steuerliche Beratung. Bitte konsultieren Sie für individuelle Fragen einen Fachexperten.

Umsetzungs-Checkliste

  1. Prüfen, ob das geplante Vorhaben unter BEG EM (Einzelmaßnahmen) oder BEG WG/NWG (Effizienzhaus) fällt
  2. Energieeffizienz-Experten (dena-Liste) beauftragen und Beratungsgespräch durchführen
  3. Förderantrag VOR Maßnahmenbeginn beim BAFA (Zuschuss) oder über KfW-Bank (Kredit) einreichen
  4. Zuwendungsbescheid abwarten, bevor Auftrag erteilt und Maßnahme gestartet wird
  5. Angebote von zertifizierten Fachbetrieben (z. B. DEPV, BDH-Mitglieder) einholen und Produktdatenblätter bereithalten
  6. Maßnahme fachgerecht umsetzen, Inbetriebnahme dokumentieren und Übergabeprotokoll erstellen
  7. Verwendungsnachweis mit Rechnung, Inbetriebnahmebestätigung und ggf. hydraulischem Abgleich beim BAFA einreichen
  8. Aufbewahrungspflicht der Förderunterlagen beachten (mind. 10 Jahre)

Zahlen & Fakten

bis zu 70 %

Maximale Förderquote (Heizungsförderung)

Quelle: BMWK / BEG-Richtlinie 2024/2026

30.000 € pro Wohneinheit (Heizung)

Maximale förderbare Kosten (Wohngebäude)

Quelle: KfW / BAFA 2026

BAFA (Zuschüsse), KfW (Kredite)

Durchführende Behörden

Quelle: BMWK

laufend, aktuell bis mind. 31.12.2026

Gültigkeit

Quelle: BMWK BEG-Richtlinie

Privatpersonen, WEG, Unternehmen, Kommunen

Antragsberechtigte

Quelle: BAFA

ca. 1 % p.a. (Ziel: 2 %)

Sanierungsquote Gebäudebestand DE

Quelle: BMWK Gebäudebericht 2023

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